Applikation Index Volltextsuche Informationen zum Projekt Sachsenspiegel_online |
Oberbegriff: RechtshandlungSchlagwort: Ein Gewhrsmann beruft sich hier auf seinen eigenen Gewhrsmann, von dem er die streitumfangene Sache gekauft habe
| ||||||||
©2004 Sachsenspiegel-Online |